Die Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt die finanziellen Beiträge der Mitglieder an den Verein und die Zahlungsmodalitäten.

 

Die Höhe der monatlichen Beiträge wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung im laufenden Geschäftsjahr für das folgende Geschäftsjahr festgesetzt.

 

Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt jährlich.

 

Die Beiträge sind bis spätestens zum Ende des 1. Quartals des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten.

 

Beitragssätze:

1,- EUR

Je Mitglied monatlich

-,50 EUR

Rentner, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Studenten, Auszubildende,Schüler monatlich

Die Höhe der Beiträge für Körperschaften bzw. Vereinigungen werden

 

durch Vorstandsbeschluss im Einzelfall festgelegt.

 

 

Aufnahmebeitrag u. Bankeinzugsverfahren:

 

Neue Mitglieder werden zum Ersten eines Monats aufgenommen.

 

Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig 2,- EUR

 

In Ausnahmefällen kann durch Vorstandsbeschluss von der Beitragspflicht befreit werden.

 

Die Überweisungsdaten finden Mitglieder im "Internen Bereich" auf den Sitzungsprotokollen.